Impressum

FHM Freundeskreis Bürgergalerie "Alte Ziegelei" / Heimatmuseum

Verantwortlich:
Heinz Braun

Dornbusch 14

69257 Wiesenbach

Kontakt:
buergergalerie@heinz-braun.de

Websitebetreiber

 

1&1 Internet SE

Elgendorfer Str. 57

56410 Montabaur

richtlinien

1. Aufgaben des Freundeskreises

Der Freundeskreis Heimatmuseum ( kurz FHM ) hat sich das Ziel gesetzt, das Heimatmuseum Wiesenbach zu betreiben:
• Sammeln von Gegenständen, Materialien und Schriften aus vergangenen Zeiten.
• Reinigen, pflegen, restaurieren und reparieren der Sammlungsstücke, ohne deren Originalität zu verändern oder zu verfälschen.
• Die Sammlungsstücke ausstellen, präsentieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen.
• Katalogisieren der Sammlungsstücke.
• Pflege der Ausstellungsräume in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wiesenbach.
• Beschaffung finanzieller Mittel, um notwendige Ausgaben und Aufwendungen bestreiten zu können.


2. Organisation

2.1 Zusammensetzung des FHM

Der FHM besteht aus allen interessierten Einwohnern der Gemeinde Wiesenbach, die bereit sind, sich zu engagieren.
Auch Personen, die nicht in Wiesenbach ansässig sind, können dem Freundeskreis beitreten.


2.2 Aufgaben des FHM

• Wahl der Mitglieder der Vorstandschaft
• Entgegennahme des Jahresberichts der Vorstandschaft
• Beschluß über Änderung der Grundlagen für die Arbeit des Freundeskreises•


2.3 Zusammenkunft des FHM

Der FHM tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen durch Bekanntmachung in den Gemeindenachrichten, mit Angabe der Tagesordnung. Die Einberufung kann auch durch den Bürgermeister der Gemeinde erfolgen.


2.4 Zusammensetzung der Vorstandschaft des FHM

• 1. Vorsitzender / Vorsitzende
• 2. Vorsitzender / Vorsitzende
• Schatzmeister(in)
• Vertreter(in) der Gemeinde (Bürgermeister oder Beauftragte(r)
• Nicht zwingend: Schriftführer, Pressewart und Beisitzer.

Ämterhäufung ist statthaft, sollte aber weitgehend vermieden werden.


2.5 Tätigkeiten des FHM

Der FHM wird durch den 1. Vorsitzenden, in dessen Verhinderungsfall durch den 2. Vorsitzenden nach außen vertreten.
Bei den Sitzungen der Vorstandschaft hat jedes Vorstandsmitglied eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.


2.6 Wahl der Vorstandschaft des FHM

Die Vorstandschaft wird vom FHM jährlich gewählt. Der Vertreter der Gemeinde ist „geborenes“ Mitglied der Vorstandschaft,
die von ihm zu besetzende Position (in der Vorstandschaft) wird durch den FHM gewählt.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der verbeibende Vorstand berechtigt, bis zu nächsten ordentlichen Versammlung des FHM einen jeweiligen Nachfolger zu wählen.

2.7 Das Geschäftsjahr fällt zeitlich mit dem Kalenderjahr zusammen.

2.8 Die Gemeinde Wiesenbach unterstützt den FHM, da die Arbeit im Interesse der Gemeinde liegt.

2.9 Alle vorhandene und in der Zukunft erworbene Sammelstücke sind Eigentum der Gemeinde Wiesenbach, sofern sie    nicht als Leihgaben ausgewiesen sind.


2.10 Im Falle der Auflösung des FHM gehen alle finanziellen Mittel des FHM in das Vermögen der Gemeinde über, wenn keine nachfolgende Gruppierung zur Übernahme der Aufgaben ( siehe Punkt 1 ) zur Verfügung steht.
Diese Mittel sind dann ausschließlich für Zwecke der Heimat- und Kulturpflege zu verwenden.



Wiesenbach, den
02. Mai 2007

gez. J. Kahlefeld         gez. E. Grabenbauer
 (1. Vorsitzender)        (2. Vorsitzender)

(Vertreter der Gemeinde)

 

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